Alles rund um das Thema Erbschein

Inhaltsverzeichnis

  1. Ein Leben Endet
  2. Wichtige Dokumente, die nach dem Tod einer geliebten Person benötigt werden
  3. Die ersten Tage nach dem Tod
  4. Die Todesanzeige – Wie ist sie aufgebaut und was kostet sie?
  5. Welche Bestattungsarten gibt es und wo liegen die Kosten?
  6. Der Tag der Beerdigung
  7. Trauerkaffee nach der Beerdigung
  8. Aufbereitung der Formalitäten in einem Todesfall
  9. Der Nachruf – Alles zum Inhalt, zur Gestaltung und zu den Kosten
  10. Alles rund um das Thema Erbe
  11. Alles rund um das Thema Erbschein
  12. Das Testament – Wo ist es hinterlegt?
  13. Was ist überhaupt ein Nachlass?
  14. Worauf kommt es bei der Grabpflege an?
  15. Suchen Sie sich Trauerhilfe.

Einen Erbschein benötigen Sie als Hinterbliebene dann, wenn Sie beispielsweise Zugriff auf das Bankkonto des Verstorbenen erhalten möchten. Häufig reicht den zuständigen Institutionen schon das Testament oder der Erbvertrag aus, falls es jedoch kein gültiges Testament gibt, wird der sogenannte Erbschein benötigt. Diesen Erbschein können Sie bei einem Nachlassgericht beantragen.

Erbschein beantragen

Den offiziellen Erbschein können sie bei einem Nachlassgericht beantragen. Hierzu sollten Sie einen Termin vereinbaren, an dem Sie persönlich teilnehmen können, um Ihre Angaben eidesstattlich zu versichern. Für den Fall, dass Ihnen kein Testament vorliegt, sollten Sie sich darauf vorbereiten, dass das Nachlassgericht einige Informationen von Ihnen benötigt.

Zu diesen Angaben gehören:

  • Der Todeszeitpunkt des Erblassers
  • Die Staatsangehörigkeit sowie den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers
  • Das Verhältnis zum Verstorbenen
  • Informationen über eine mögliche Minderung des Erbteils oder eine Ausschließung, die durch die Erbfolge beeinflusst wird
  • Informationen zu Verfügungen wie Testamenten oder Erbverträgen
  • Informationen über einen möglichen Rechtsstreit über das Erbe
  • Informationen darüber, ob Sie das Erbe angenommen haben und die Größe des Erbes

Unser Tipp:

Bereiten Sie den erforderlichen Angaben so gut es geht vor dem Termin mit dem Nachlassgericht vor, um eine schnelle Abwicklung zu ermöglichen.

Kosten für die Beantragung des Erbscheins

Die Kosten für die Beantragung des Erbscheins können nicht pauschalisiert werden. Diese sind nämlich abhängig von der Höhe des Nachlasses. Bei einem Nachlass in Höhe von 10.000 Euro müssen Sie mit ungefähren Beantragungskosten von 150 Euro rechnen. Die Beantragung des Erbscheins für einen Nachlass von mehr als 500.000 Euro würde Sie schon mehr als 1.800 Euro kosten.

Abbildung 1 https://www.finanztip.de/erbschein/

Die Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer muss jeder Mensch zahlen, der ein Erbe antritt. Dabei ist die Höhe der Steuer abhängig von der Höhe des Nachlasses. Jedoch profitieren Ehegatten und Lebenspartner des Verstorbenen von einem Freibetrag von 500.000 Euro. Kinder verfügen über einen erbschaftsteuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro und Enkelkinder über einen Freibetrag von 200.000 Euro. Eltern und Großkinder dürfen sich auf einen Freibetrag von 100.000 Euro freuen und Geschwister sowie nicht verwandte Erben über 20.000 Euro.

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