Alles rund um das Thema Erbe

Inhaltsverzeichnis

  1. Ein Leben Endet
  2. Wichtige Dokumente, die nach dem Tod einer geliebten Person benötigt werden
  3. Die ersten Tage nach dem Tod
  4. Die Todesanzeige – Wie ist sie aufgebaut und was kostet sie?
  5. Welche Bestattungsarten gibt es und wo liegen die Kosten?
  6. Der Tag der Beerdigung
  7. Trauerkaffee nach der Beerdigung
  8. Aufbereitung der Formalitäten in einem Todesfall
  9. Der Nachruf – Alles zum Inhalt, zur Gestaltung und zu den Kosten
  10. Alles rund um das Thema Erbe
  11. Alles rund um das Thema Erbschein
  12. Das Testament – Wo ist es hinterlegt?
  13. Was ist überhaupt ein Nachlass?
  14. Worauf kommt es bei der Grabpflege an?
  15. Suchen Sie sich Trauerhilfe.

Das Erbe spielt nach dem Tod eines engen Angehörigen ebenfalls eine wichtige Rolle. Meist steht im Testament geschrieben, wer das Vermögen und die Vermögensgegenstände des Erblassers erhalten soll. Doch wer darf das Erbe eigentlich antreten und was hat es mit dem Erbschein auf sich?

Wer darf das Erbe antreten und gibt es dabei eine bestimmte Erbfolge zu beachten?

Ein Erbe antreten darf grundsätzlich fast jeder. Das Erbrecht besagt sogar, dass entweder Einzelpersonen, Erbgemeinschaften, eine Gesellschaft oder eine Stiftung als Erbe antreten dürfen. Eine Einzelperson erbt nur dann das Vermögen, wenn die Person den einzigen Angehörigen des Verstorbenen darstellt. Eine Erbgemeinschaft setzt sich beispielsweise aus den Kindern, dem Ehepartner und Enkelkindern zusammen.

Eine gesetzliche Erbfolge tritt immer dann in Kraft, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. An erster Stelle stehen dann immer die Kinder sowie die Enkelkinder und der Ehepartner des Verstorbenen. Die Enkelkinder werden nur dann als Erbe genannt, wenn die Kinder des Verstorbenen nicht mehr leben. An zweiter Stelle in der Erbfolge stehen die Eltern, die Geschwister, die Neffen und Nichten. Das Prinzip ist ähnlich wie bei den Erben der 1. Ordnung. Neffen und Nichten werden nur dann zum Erbe, wenn die Geschwister des Verstorbenen ebenfalls verstorben sind. Zur dritten Ordnung gehören die Großeltern, Onkel und Tante.

Müssen Erbe eine Erbschaftssteuer zahlen?

Jeder Mensch, der ein Erbe antritt, muss auch die Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe der Steuer ist abhängig von der Höhe des Erbes sowie von dem Verwandtschaftsgrad. Jedoch profitieren Sie je nach Verwandtschaftsgrad von einem Freibetrag. Kinder des Verstorbenen dürfen sich über einen Freibetrag von 400.000 Euro freuen, Ehepartner verfügen sogar über einen Freibetrag von 500.000 Euro.

Als Erbe sollten Sie darauf achten, dass Sie das Finanzamt innerhalb von drei Monaten über das Erbe in Kenntnis setzen.

Der Erbschein als wichtiges Dokument

Der Erbschein gehört zu den wichtigsten Dokumenten, denn nachdem die Erben durch das Nachlassgericht festgestellt wurden, erhalten diese den Erbschein. Der Erbschein befugt die Erben dazu Rechtsgeschäfte, die das Erbe betreffen durchzuführen. Beispielsweise erhalten Sie als Erbe nur dann Zugriff auf das Bankkonto des Verstorbenen, wenn Sie den Erbschein vorlegen können.

Das Erbe ausschlagen

Außerdem haben Sie die Möglichkeit das Erbe des Verstorbenen auszuschlagen. Zu dieser Möglichkeit greifen Erbe häufig dann, wenn Sie die Schulden des Verstorbenen erben würden. Sollten Sie das Erbe ausschlagen müssen Sie sich jedoch auch darüber im Klaren sein, dass Sie keinen Anspruch auf die positiven Vermögensgegenstände des Verstorbenen erhalten. Entweder Sie nehmen das Erbe vollständig an oder Sie schlagen es aus. Vorab haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich genau über die Vermögensverhältnisse des verstorbenen zu informieren und daraufhin eine endgültige Entscheidung zu treffen.

Haben Sie weitere Fragen?

Gerne können Sie den Ansprechpartnern von Budde Grabmale aus Warendorf all Ihre Fragen stellen. Außerdem können Sie auch persönlich in der größten Grabmalausstellung Deutschlands vorbeischauen.

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