Das Aufstellen des Grabmals / des Grabsteins

Haben Sie jemanden verloren, der Ihnen lieb und teuer war, so möchten Sie ihn im Tod genauso respektvoll behandeln, wie im Leben. Ein Symbol für Ihre Verbundenheit kann sich in der Form eines kunstfertigen Grabmales oder Grabsteins ausdrücken. Mit einer individuellen Grabgestaltung erschaffen Sie eine letzte Ruhestätte, die dem Verstorbenen würdig ist.

Damit bei allem persönlichen Ausdruck jedoch auch eine gewisse Ordnung auf dem Friedhof gewahrt bleibt, gibt es für das Aufstellen des Grabsteins bestimmte Regeln und Vorschriften. Sie stellen einen friedvollen Gesamteindruck sowie die nötige Sicherheit auf dem Friedhof her.

Was beim Aufstellen des Grabmals oder des Grabsteins zu beachten ist, erfahren Sie von uns.

Welchen formalen Rahmen gibt es zur Aufstellung?

In Deutschland muss das Aufstellen eines Grabmals bei der zuständigen Friedhofsverwaltung per Formular beantragt werden. Neben allgemeinen Informationen zur Antragstellerin oder zum Antragsteller müssen darin die Materialien, der Aufbau und die Abmessungen des vorgesehenen Steins beschrieben werden. Informieren Sie sich am besten bei der Friedhofsverwaltung über die spezifische Friedhofsordnung – hier kann es regional sehr große Unterschiede geben. Auf den meisten Friedhöfen gilt zudem die sogenannte „TA-Grabmal“. Die Bezeichnung steht für „Technische Anleitung Grabmal“ und ist eine Beschreibung, wie die sichere Aufstellung eines Grabmals zu verwirklichen ist.

Tipp: Haben Sie vier Wochen nach Antragstellung nichts von der zuständigen Friedhofsverwaltung gehört, ist dies kein schlechtes Zeichen – viele Verwaltungen sparen sich den Aufwand eines Bescheides. Das heißt: Keine Antwort ist gleichzusetzen mit einer Genehmigung.

Wie funktioniert das Aufstellen des Grabsteins?

Prinzipiell darf ein Grabstein von jedem Menschen aufgestellt werden, der über das nötige Wissen verfügt – beispielsweise über das Gießen eines Fundaments. Der Gesetzgeber legt nicht näher fest, wer genau diese Sachkunde besitzen kann – und wer nicht. Ratsam ist es aber, Menschen mit Fachkenntnissen zur Hilfe zu ziehen: Durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist es jedem Unternehmen der Europäischen Union mit entsprechender Fachkunde gestattet, Grabmale und Grabsteine auf deutschen Friedhöfen aufzustellen.

Hinsichtlich der Größen der Steine werden zwei Klassen unterschieden:

Zum einen gibt es Grabmale, die nicht höher sind als 30 Zentimeter – also kleine Grabsteine für Urnengräber und kleine Liegesteine. Deren Konstruktion muss so beschaffen sein, dass sie nicht leicht umstürzen können. Eine schräge Aufstellung des Steins kann durch Aufschüttung von Erde erreicht werden.


Bei Grabmalen jenseits von 30 Zentimetern Höhe muss aus Gründen der Standsicherheit ein Fundament gelegt werden. Die Merkmale sind nach TA-Grabmal definiert. In seltenen Fällen wird nach erfolgtem Aufstellen eine Abnahmeprüfung verlangt. Fragen Sie hier am besten bei Ihrer Friedhofsverwaltung nach.

Dank unserer langjährigen Erfahrung wissen wir: Es ist gut, wenn die Grabgestaltung, die Anfertigung und Aufstellung aus einer Hand kommen. Budde Grabmale reicht Ihnen gerne diese Hand in einer schweren Zeit. Melden Sie sich bei uns.