Die Grabstätte ist ein ganz besonderer Ort des Gedenkens. Sie drückt unsere Verbundenheit und Zuneigung zu den Menschen aus, die nicht mehr länger unter uns sind – Gefühle, die in der liebevollen Grabgestaltung die Zeit überdauern. Bei der Wahl des Grabes, ob Einzelgräber oder Doppelgräber, sind allerdings die Wünsche des Verstorbenen ebenso wie die der Hinterbliebenen zu achten – nehmen Sie sich die Zeit, sie in allen Konsequenzen gut zu bedenken.
Wahl- oder Reihengrab: Eine Entscheidung für die letzte Ruhestätte
Auf deutschen Friedhöfen können Verstorbene in Wahlgräbern oder in Reihengräbern der Erde übergeben werden. Entscheiden Sie sich für eine Wahlgrabstätte, so lässt sich der Grabplatz bereits zu Lebzeiten erwerben oder reservieren. Die genaue Lage der Grabstätte kann unter Berücksichtigung der Friedhofsgegebenheiten selbst gewählt werden. Sie können sich außerdem für einen ein- oder mehrstelligen Grabplatz entscheiden.
In einem einstelligen Erdwahlgrab ist nur eine Sargbestattung pro Ruhephase (rund 25 Jahre) zulässig. Vor Ablauf dieser Frist dürfen allerdings bis zu sechs Urnen in der Grabstelle beigesetzt werden. In einem mehrstelligen Erdwahlgrab können dagegen mehrere Personen gemeinsam ihre letzte Ruhe finden – unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Bestattung. In solchen „Familiengräbern“ oder „Doppelgräbern“ können Paare und Familien also auch im Tod vereint bleiben. Auch ein Urnenwahlgrab kann grundsätzlich mit zwei Urnen zur Zeit belegt werden.
Für alle Wahlgräber gilt: Über die gesamte Nutzungszeit hinweg sind die Hinterbliebenen in der Gestaltungs- und Pflegepflicht. Die Gestaltungsfreiheit wird durch die jeweilige Friedhofssatzung geregelt. Alternativ kann auch die Friedhofsverwaltung oder eine Friedhofsgärtnerei die Grabpflege übernehmen: So ist ein gepflegtes Erscheinungsbild der Grabstätte über den gesamten Jahresverlauf gewährleistet. Soll die Nutzungszeit über die Ruhezeit hinweg verlängert werden, so muss dies für die gesamte Grabstätte geschehen.
Entscheiden Sie sich für eine preisgünstigere Reihengrabstätte, so wird die Lage der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung festgelegt.Die Zuteilung erfolgt ausschließlich im Todesfall und nur für den Zeitraum einer einzigen Ruhephase. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Grundsätzlich handelt es sich bei Reihengräbern immer um Einzelgräber.
Wie Sie sich auch entscheiden: Bei der geschmackvollen und individuellen Ausgestaltung der Grabstätte sind wie gerne an Ihrer Seite.