Orkanschäden auf Friedhöfen

Verwüstung Grabmal nach Sturm

Am Donnerstag, den 18. Januar 2018, erreichte das Orkantief „Friederike“ Gebiete von Deutschland mit seiner ganzen Kraft. Mit Windgeschwindigkeiten. Dieser Sturm zog von Westen durch Irland, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Belgien und Deutschland bis nach Polen. Bundesweit kamen acht Menschen ums Leben. Die Windböen erreichten im Flachland bis zu 146 km/h und im Bergland sogar 205 km/h.

Auf Grund der heftigen Böen kam es zu zahlreichen Schäden. Im Bereich der Wälder und Parks wurden zahlreiche Bäume entwurzelt. Auch auf den Friedhöfen, welche in vielen Fällen Parkanlagen gleichen, kam es zu Umstürzen von Bäumen und Abknicken der Baumkronen. Hierbei wurden auch Grabdenkmäler in Mitleidenschaft gezogen.

Neben dem Schrecken, bei der Entdeckung des Schadens, stellt sich die Frage nach der Haftung und anstehenden Reparatur der Denkmäler. Hierzu empfehlen wir Ihnen, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Ob die Schäden über die Versicherungen der Friedhofsbetreiber reguliert werden können, muss geprüft werden. Diese werden zwar Haftpflichtversicherungen haben, – es gilt allerdings die Schuldfrage zu klären. Die Bewirtschafter des Friedhofes müssen die Bäume kontrollieren. Fallen bei solchen Kontrollgängen dann kranke Bäume oder Totholz auf, müssen sie entfernt werden. Damit kommen die Betreiber ihrer Sorgfaltspflicht nach.

In diesem Fall gilt ein durch Sturm umgefallener Baum als höhere Gewalt. In einem solchen Fall muss der geschädigte Bürger – solange er sich nicht privat dagegen versichert hat – also seinen finanziellen oder gesundheitlichen Schaden selbst tragen.

Bei den eventuell erforderlichen Reparaturen stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung. Wir stehen mit vielen Friedhofsverwaltungen in Kontakt, um hier effizient Hilfe leisten zu können.