Sternenkinder

Manchmal entkoppeln sich Wortschöpfungen ohne unser Zutun – und uns bleibt nur, die wohlklingenden Namen für diejenigen Schicksalsschläge hinzunehmen, die uns fassungslos zurücklassen. So geht es uns auch mit den Kindern, die wir „Schmetterlingskinder“, „Sternenkinder“ oder „Engelskinder“ nennen. Es sind Kinder, die uns bereits verlassen mussten, bevor wir sie richtig kennenlernen durften.

Was sind Sternenkinder?

Muss uns ein Kind verlassen, noch bevor es das Licht der Welt erblickt, wird es Sternenkind genannt. Es verstarb vor seiner Geburt oder kurz danach, und hat unter dem (Bundes-)Personenstandsrechts-Änderungsgesetz keinen urkundlichen Eintrag in das Personenstandsregister erfahren.

Um den unfassbaren Schmerz, den ein solcher Verlust für die Eltern bedeutet, etwas greifbarer zu machen, wird diesen Kindern ein hoffnungsvoller, tröstlicher Name gegeben. Noch bevor sie diese Erde betraten, reisten sie zu den Sternen – und somit gen Himmel, wo sie frei sind von Leid.

Gibt es gesetzliche Regelungen zur Bestattung von Sternenkindern?

Die Bestattungsgesetze  sind in Deutschland Angelegenheit der Länder. Kommt ein Mensch, gesetzlich „Leibesfrucht“ genannt, ohne Lebenszeichen und mit einem Gewicht bis zu 500 Gramm auf die Welt, entfällt üblicherweise die Bestattungspflicht – allerdings ist eine „ethische Entsorgung“ vorgesehen. Das heißt, der kleine Mensch wird zunächst eingefroren und dann in einer sogenannten Sammelbeisetzung des jeweiligen Klinikums der Erde übergeben. Jedoch gibt es – auch ohne Bestattungspflicht – ein Bestattungsrecht: Eltern dürfen ihr Sternenkind nicht nur beisetzen, sondern auch transportieren und bewahren.

Als Totgeburt bezeichnet der Gesetzgeber ein Sternenkind, das mit mehr als 500 Gramm Gewicht und ohne Lebenszeichen auf die Welt kommt. Für diese Kinder besteht eine Bestattungspflicht. Eltern können ihre Sternenkinder beispielsweise in einem eigenen Grab oder im Familiengrab bestatten lassen. Um einen persönlichen Erinnerungsort für das verlorene Kind zu schaffen, kann in Zusammenarbeit mit einem Steinmetz ein kunstvoller Grabstein mit kindlichen Motiven gearbeitet werden, der dem Sternenkind einen würdigen Platz auf dieser Erde gibt.

Können die Eltern aus finanziellen Gründen keine Bestattung bezahlen, so können sie einen Antrag auf Sozialbestattung beim für sie zuständigen Standesamt stellen.

Wie umgehen mit dem Unfassbaren?

Obwohl heutzutage unzählige Ratgeber zur Bewältigung von Schicksalsschlägen und dem Umgang mit Trauer existieren, so gibt es dafür keine Regel, keine Richtlinien und keine Rezepte. Jeder Mensch muss für sich herausfinden (dürfen), was ihm oder ihr in der tiefen Trauer hilft. Manche finden Trost darin, ihrem Sternenkind einen Namen zu geben, der sie fortan begleiten kann. Ein Standesamt kann diesen Namen beurkunden, und dem Sternenkind damit auch die gesetzliche Menschenwürde verleihen. Auch Erinnerungsstücke, wie Fotografien oder Fußabdrücke, können helfen, etwas Greifbares in der Unfassbarkeit zu finden. In Selbsthilfegruppen können verwaiste Eltern außerdem tröstlichen Austausch finden.