Digitaler Nachlass – Was passiert mit Ihren Daten?
Irdische Angelegenheiten erlöschen nicht, wenn die irdische Existenz am Ende ihres Weges angelangt ist: Die meisten Menschen werden im Laufe ihrer Lebenszeit Profile in die sozialen Medien angelegt haben, Cloud-Dienste genutzt und sehr viele E-Mails verschickt haben. Doch was passiert mit all diesen Daten, wenn der Mensch, zu dem sie gehörten, nun nicht mehr ist? Wer kümmert sich um den digitalen Nachlass? Darauf wollen wir heute eine einführende Antwort geben.
Was sagt das Gesetz zum digitalen Nachlass?
Im Jahr 2018 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH): Der digitale Nachlass wird behandelt, wie auch andere Vermögenswerte des Verstorbenen behandelt werden. Mit anderen Worten: Alle Pflichten und Rechte desjenigen Menschen, der von uns gegangen ist, gehen auf die Erben über. Konkret heißt das: Die berechtigten Erben haben Anspruch auf sämtlichen persönlichen Daten des Verstorbenen – bei sämtlichen Online-Diensten. Das meint Konten in den sozialen Medien ebenso wie E-Mail-Provider. Der Gesetzgeber rät Nutzerinnen und Nutzer digitaler Kommunikationskanäle dazu, bereits zu Lebzeiten festzulegen, wer ihr digitales Erbe antreten soll.
Wie regle ich meinen digitalen Nachlass zu Lebzeiten?
Sie können bereits zu Lebzeiten entscheiden, wie mit Ihren Daten nach dem Tod verfahren werden soll. Sollen die Daten beispielsweise gelöscht werden, können Sie dies als Nutzerin oder Nutzer verfügen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie konkret vorgehen können.
1. Nachlassregelung durch Vertrauensperson
Eine Vertrauensperson zu wählen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe; denn diese Person erhält von Ihnen eine Auflistung aller genutzten Online-Dienste – samt Passwörter. Gut verwahrt und regelmäßig aktualisiert, bewahrt Ihre Vertrauensperson die sensiblen Daten an einem geschützten Ort auf.
Tipp: Stiftung Warentest und andere Internetseiten bieten hierzu eigens Musterlisten an.
2. Nachlassregelung durch Vollmacht
Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte eine Vollmacht verfassen. Darin wird die Vertrauensperson namentlich benannt und genau aufgeschlüsselt, wie sie mit Ihren Daten im Einzelnen verfahren soll. Das kann beinhalten:
– Welche Verträge sollen Bestand haben?
– Welche Profile und Daten sollen gelöscht werden?
– Was soll mit Ihren Fotos im Internet passieren?
In der Vollmacht kann außerdem fixiert werden, was mit Ihren digitalen Endgeräten sowie den auf ihnen gelagerten Daten geschehen soll.
Tipp: Eine Vollmacht ist erst dann gültig, wenn sie unterschrieben, datiert und handschriftlich (!) verfasst wurde. Der Passus, dass sie „über den Tod“ hinaus Gültigkeit behält, gehört ebenfalls dazu.
3. Nachlassregelung durch das Testament
Die rechtssicherste Variante der Nachlassregelung stellt das Testament dar: Ein Notar beurkundet Ihren Willen bezüglich Ihres digitalen Nachlasses.
Gibt es andere Möglichkeiten, meinen digitalen Nachlass zu regeln?
Es gibt einige Firmen, die digitale Nachlassverwaltung anbieten; auch große Internetanbieter stellen Optionen bereit: Google offeriert beispielsweise einen „Inaktivitäts-Manager“. Mit dessen Hilfe können Sie zu Lebzeiten festlegen, welche NutzerInnen auf Ihre Daten zugreifen dürfen und in welchem Fall Ihr Konto gelöscht werden darf. Facebook kann Konten in einen „Gedenkzustand“ versetzen; Sie hinterlegen dort einen Nachlasskontakt, der sich um die Gedenkseite kümmern soll.