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Digitaler Nachlass – Was passiert mit Ihren Daten?

Irdische Angelegenheiten erlöschen nicht, wenn die irdische Existenz am Ende ihres Weges angelangt ist: Die meisten Menschen werden im Laufe ihrer Lebenszeit Profile in die sozialen Medien angelegt haben, Cloud-Dienste genutzt und sehr viele E-Mails verschickt haben. Doch was passiert mit all diesen Daten, wenn der Mensch, zu dem sie gehörten, nun nicht mehr ist? Wer kümmert sich um den digitalen Nachlass? Darauf wollen wir heute eine einführende Antwort geben.

Was sagt das Gesetz zum digitalen Nachlass?

Im Jahr 2018 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH): Der digitale Nachlass wird behandelt, wie auch andere Vermögenswerte des Verstorbenen behandelt werden. Mit anderen Worten: Alle Pflichten und Rechte desjenigen Menschen, der von uns gegangen ist, gehen auf die Erben über. Konkret heißt das: Die berechtigten Erben haben Anspruch auf sämtlichen persönlichen Daten des Verstorbenen – bei sämtlichen Online-Diensten. Das meint Konten in den sozialen Medien ebenso wie E-Mail-Provider. Der Gesetzgeber rät Nutzerinnen und Nutzer digitaler Kommunikationskanäle dazu, bereits zu Lebzeiten festzulegen, wer ihr digitales Erbe antreten soll.

Wie regle ich meinen digitalen Nachlass zu Lebzeiten?

Sie können bereits zu Lebzeiten entscheiden, wie mit Ihren Daten nach dem Tod verfahren werden soll. Sollen die Daten beispielsweise gelöscht werden, können Sie dies als Nutzerin oder Nutzer verfügen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie konkret vorgehen können.

1. Nachlassregelung durch Vertrauensperson


Eine Vertrauensperson zu wählen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe; denn diese Person erhält von Ihnen eine Auflistung aller genutzten Online-Dienste – samt Passwörter. Gut verwahrt und regelmäßig aktualisiert, bewahrt Ihre Vertrauensperson die sensiblen Daten an einem geschützten Ort auf.

Tipp: Stiftung Warentest und andere Internetseiten bieten hierzu eigens Musterlisten an.

2. Nachlassregelung durch Vollmacht


Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte eine Vollmacht verfassen. Darin wird die Vertrauensperson namentlich benannt und genau aufgeschlüsselt, wie sie mit Ihren Daten im Einzelnen verfahren soll. Das kann beinhalten:

– Welche Verträge sollen Bestand haben?

– Welche Profile und Daten sollen gelöscht werden?

– Was soll mit Ihren Fotos im Internet passieren?

In der Vollmacht kann außerdem fixiert werden, was mit Ihren digitalen Endgeräten sowie den auf ihnen gelagerten Daten geschehen soll.

Tipp: Eine Vollmacht ist erst dann gültig, wenn sie unterschrieben, datiert und handschriftlich (!) verfasst wurde. Der Passus, dass sie „über den Tod“ hinaus Gültigkeit behält, gehört ebenfalls dazu.

3. Nachlassregelung durch das Testament

Die rechtssicherste Variante der Nachlassregelung stellt das Testament dar: Ein Notar beurkundet Ihren Willen bezüglich Ihres digitalen Nachlasses.

Gibt es andere Möglichkeiten, meinen digitalen Nachlass zu regeln?

Es gibt einige Firmen, die digitale Nachlassverwaltung anbieten; auch große Internetanbieter stellen Optionen bereit: Google offeriert beispielsweise einen „Inaktivitäts-Manager“. Mit dessen Hilfe können Sie zu Lebzeiten festlegen, welche NutzerInnen auf Ihre Daten zugreifen dürfen und in welchem Fall Ihr Konto gelöscht werden darf. Facebook kann Konten in einen „Gedenkzustand“ versetzen; Sie hinterlegen dort einen Nachlasskontakt, der sich um die Gedenkseite kümmern soll.

Was ist überhaupt ein Nachlass?

Inhaltsverzeichnis

  1. Ein Leben Endet
  2. Wichtige Dokumente, die nach dem Tod einer geliebten Person benötigt werden
  3. Die ersten Tage nach dem Tod
  4. Die Todesanzeige – Wie ist sie aufgebaut und was kostet sie?
  5. Welche Bestattungsarten gibt es und wo liegen die Kosten?
  6. Der Tag der Beerdigung
  7. Trauerkaffee nach der Beerdigung
  8. Aufbereitung der Formalitäten in einem Todesfall
  9. Der Nachruf – Alles zum Inhalt, zur Gestaltung und zu den Kosten
  10. Alles rund um das Thema Erbe
  11. Alles rund um das Thema Erbschein
  12. Das Testament – Wo ist es hinterlegt?
  13. Was ist überhaupt ein Nachlass?
  14. Worauf kommt es bei der Grabpflege an?
  15. Suchen Sie sich Trauerhilfe.

Haben Sie schon mal etwas von einem Nachlass gehört und kennen Sie den genauen Unterschied zu einem Erbe?

Falls nicht, müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn Sie sind nicht die einzige Person, die sich mit diesem Begriff noch nicht genau auskennt. Die Budde Grabmale GmbH wird Ihnen in den folgenden Absätzen den Nachlass etwas genauer erklären und Ihnen genau mitteilen, was alles dazu gehört.

Was versteht man unter einem Nachlass?

Der Nachlass einer Verstorbenen Person stellt das gesamte aktive und passive Vermögen dieser Person dar. Neben dem Vermögen auf dem Bankkonto Ihres verstorbenen Angehörigen gehört auch das Bargeld zum Nachlass. Des Weiteren gehören viele weitere nicht monetäre Vermögensgegenstände zum Nachlass des Verstorbenen. Falls der Verstorbene Besitzer einer oder mehrerer Immobilien ist, werden diese ebenfalls zum Gesamtvermögen gerechnet. Außerdem finden sich im Nachlass auch private Gegenstände des Verstorbenen, wie Sammlungen, Kunst oder Schriftstücke wieder. Sie können sich also merken, dass alle monetären und alle nicht monetären privaten Besitze des Verstorbenen zum Nachlass gehören. Gleichzeitig gehören jedoch auch alle Verpflichtungen, die der Verstorbene hatte mit zum Nachlass.

Der digitale Nachlass

In der digitalen Welt vergessen wir schnell, dass unsere verstorbenen Angehörigen neben den physischen Besitzen auch Abonnements und Konten besitzen, die nur in der Online-Welt bestehen. Hierzu gehören beispielsweise ein- oder mehrere E-Mail-Konten, Profile auf unterschiedlichsten Social-Media-Kanälen sowie Mitgliedschaften und Verträge.

Als Erbe müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass auch der nicht materielle Nachlass auf Sie überfließt. Sollten Sie noch vor dem Tod Ihres Angehörigen die Zeit finden, über Passwörter und Zahlungsplichten, die Online-Plattformen betreffen zu sprechen, sollten Sie dies in jedem Fall tun. Im Nachhinein an die Passwörter der verschiedenen Kanäle und Konten zu kommen, erweist sich häufig als ziemlich zeitaufwändig.

Haben Sie weitere Fragen?

Die Ansprechpartner der Budde Grabmale GmbH stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Außerdem freuen wir uns Sie auch persönlich in Deutschlands größter Grabmalausstellung begrüßen zu dürfen.

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