Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz (bei Grabmalbetrieben)
Persönliche Schutzausrüstung:
• Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe
• Schutzmaske (P2)
• Schutzbrille
• Gehörschutz
Besondere Hinweise:
1a. Es sind Feinstaubhaltige Steinarten zu vermeiden, damit erst gar keine gesundheitlichen Schäden entstehen können.
1b. Eine weitere Möglichkeit zur Verringerung der Staubbelastung ist die Verwendung einer Staubabsauganlage. Diese ermöglicht ein sicheres Arbeiten am Stein ohne Staubmaske.
1c. Zu diesen Steinarten gehören Quarzhaltige Stoffe, wie z.B. Sandsteine.
2. Die Schutzbrille muss die Augen ganz abdecken, sodass eine Absplitterung der Steine in die Augen ausgeschlossen ist.
3. Damit erst gar keine Notwendigkeit eines Gehörschutzes auftritt, sollte durch eine Abtrennung der Räumlichkeiten die Lärmbelastung gering gehalten werden.
4. Den Brandschutzeinrichtungen innerhalb des Betriebes ist Folge zu leisten..